
Kfz-Sachverständiger · Mudersbach · Siegerland
Erst das Gutachten.
Dann die Versicherung.
Ich komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Zwischen Betzdorf, Siegen und Altenkirchen.
Auch abends und am Wochenende. Ein Unfall passiert nicht nach Öffnungszeiten.
- Besichtigung
- meist noch am selben Tag
- Gutachten
- in 24 bis 48 Stunden
- Unverschuldet?
- zahlt die gegnerische Haftpflicht
Gerade passiert?
Die ersten fünf Schritte nach dem Unfall
In der Reihenfolge, in der sie wichtig sind. Punkt 3 kostet die meisten Leute Geld.
- 1
Absichern und Polizei rufen
Warnweste, Warndreieck, bei Personenschaden oder Streit über die Schuldfrage immer die Polizei.
- 2
Daten und Fotos sichern
Kennzeichen, Versicherung und Personalien der Gegenseite. Fotos von Endstellung, Schäden und Umfeld.
- 3
Nichts unterschreiben
Kein Schuldanerkenntnis, keine Abtretung an fremde Dienstleister am Unfallort. Auch nicht "nur zur Aufnahme".
- 4
Nicht sofort reparieren lassen
Erst wenn der Schaden aufgenommen ist. Danach lässt sich der Umfang nicht mehr nachweisen.
- 5
Gutachter selbst aussuchen
Bei unverschuldetem Unfall ist das Ihr Recht. Der Prüfdienst der Gegenseite arbeitet für die Gegenseite.
Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit mir gesprochen haben.
0177 277 98 61Ihr gutes Recht
Sie suchen den Gutachter aus. Nicht die Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft schnell ein Prüfdienst im Auftrag der gegnerischen Versicherung. Sie müssen diesen Termin nicht annehmen.
Wer den Schaden feststellt, bestimmen Sie. Das folgt aus § 249 BGB: Sie sollen wirtschaftlich so stehen wie vor dem Unfall, und dazu gehört eine eigene, neutrale Feststellung des Schadens.
0 € für Siebei unverschuldetem Unfall
Dann trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Sachverständigen. Bei Kaskoschäden und selbstverschuldeten Unfällen ist das anders. Das sage ich Ihnen am Telefon, bevor etwas beauftragt wird.
Was ein Gutachten aufnimmt, ein Kostenvoranschlag aber nicht
| Position | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ✓ | ✓ |
| Wertminderung | – | ✓ |
| Nutzungsausfall und Ausfalldauer | – | ✓ |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | – | ✓ |
| Beweissichere Fotodokumentation | – | ✓ |
| Von der Gegenseite zu erstatten | – | ✓ |
Die Positionen im Klartext
- Reparaturkosten
- Nach Herstellervorgabe kalkuliert, nicht geschätzt.
- Wertminderung
- Was Ihr Auto trotz sauberer Reparatur an Marktwert verliert.
- Nutzungsausfall
- Entschädigung für jeden Tag ohne Fahrzeug.
- Wiederbeschaffungswert
- Was ein gleichwertiges Fahrzeug heute kostet.
- Restwert
- Was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch bringt.
- Verbringungskosten
- Fahrt zur Lackiererei, Abschleppen, Standgeld.
Bei sehr kleinen Schäden, etwa unter 750 bis 1.000 Euro, erstatten Versicherer ein volles Gutachten in der Regel nicht. Dann ist ein Kurzgutachten der ehrlichere Weg. Ich sage Ihnen vorher, was in Ihrem Fall passt.
Leistungen
Für jeden Fall das passende Gutachten
Pkw, Transporter, Lkw, Motorrad, Wohnmobil und Anhänger. Auch Oldtimer.

Unfallgutachten bei Haftpflichtschaden
Der Fall, um den es meistens geht. Voller Schadenumfang, dokumentiert und belegt.
Ansehen
Kaskogutachten
Hagel, Wild, Marder, Brand oder Diebstahl. Sauber belegt für Ihre eigene Versicherung.
Ansehen
Wertgutachten und Fahrzeugbewertung
Was Ihr Fahrzeug heute wirklich wert ist. Belastbar für Verkauf, Erbschaft oder Finanzamt.
Ansehen
Gebrauchtwagencheck vor dem Kauf
Zwei Stunden Prüfung, bevor Sie zahlen. Günstiger als jeder verschwiegene Unfallschaden.
Ansehen
Oldtimer und Youngtimer bewerten
Zustandsnote und Marktwert für Versicherung, H-Kennzeichen oder Verkauf.
Ansehen
Beweissicherung und Schadendokumentation
Wenn der Zustand jetzt festgehalten werden muss, bevor jemand daran arbeitet.
AnsehenFür Betriebe
Werkstatt, Autohaus oder Kanzlei? Dann reden wir kurz.
Kurze Reaktionszeiten, Besichtigung direkt bei Ihnen im Betrieb, Gutachten als PDF. Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden, ich mache nur die Begutachtung.
- Termin meist innerhalb eines Werktags
- Digitale Übergabe als PDF
- Abtretungs- und Auftragsformulare
- Keine Werkstattbindung, keine Provision
So läuft es
Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten
Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest ich.
- 01
Sie rufen an
Kurz schildern, was passiert ist. Ich sage Ihnen sofort, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es bezahlt.
- 02
Ich komme zu Ihnen
Zu Hause, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof. Besichtigung meist noch am selben oder am nächsten Werktag.
- 03
Gutachten in 24 bis 48 Stunden
Sie bekommen es als PDF und auf Wunsch gedruckt. Ich erkläre Ihnen, was drinsteht.
- 04
Weiterleitung auf Wunsch
Ich schicke das Gutachten an die Versicherung und, falls Sie einen haben, an Ihren Anwalt.
Ich besichtige dort, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.

Hans Albert Schäning
Kfz-Sachverständiger, Inhaber
- Büro
- Siegstraße 2, 57555 Mudersbach
- Mobil
- 0177 277 98 61
- Verband
- VSD e.V.
Wer das macht
Ich arbeite für Sie, nicht für die Versicherung
Bei mir gibt es kein Callcenter und keine Weitergabe an einen Kollegen. Wer ans Telefon geht, kommt auch zum Fahrzeug und schreibt das Gutachten.
- Kein Vertrag mit einer Versicherung.
- Keine Beteiligung an einer Werkstatt.
- Keine Provision für Vermittlungen.
- Keine Erfolgsbeteiligung am Regulierungsergebnis.
Qualifikation und Absicherung
- Schaden- und Wertgutachter
- Ausbildung beim VSD e.V., dem Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V.
- Mitglied im VSD e.V.
- Verbandsmitgliedschaft mit laufender fachlicher Anbindung.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Ausbildung nach ASiG, geschult im Beurteilen von technischen Risiken.
- Brandschutzbeauftragter
- Zusatzqualifikation, hilfreich bei Brand- und Schmorschäden am Fahrzeug.
- Werkzeugmechaniker
- Gelernt in Stanz- und Umformtechnik. Wer Blech verformt hat, sieht Verformung anders.
- Berufshaftpflicht
- Abgesichert über die BGVA Badische Versicherungen, Geltungsbereich Deutschland.
Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO liegt nicht vor. Was ich habe, steht oben. Mehr behaupte ich nicht.
Einsatzgebiet
Im Siegtal zu Hause, im Umkreis unterwegs
Mein Büro steht in Mudersbach, direkt an der Sieg. Von hier aus fahre ich in den Kreis Altenkirchen, ins Siegerland und in den Westerwald.
50 km
Umkreis ohne Aufschlag
12
Orte mit eigener Seite
- MudersbachBürositz
- Kirchen (Sieg)4 km
- Betzdorf8 km
- Herdorf9 km
- Niederfischbach6 km
- Wissen17 km
- Daaden15 km
- Altenkirchen28 km
- Siegen17 km
- Neunkirchen (Siegerland)13 km
- Wilnsdorf25 km
- Netphen26 km
Ebenso in Brachbach, Scheuerfeld, Hamm an der Sieg, Freusburg, Freudenberg und Eiserfeld. Weiter weg? Fragen Sie einfach, meistens lässt sich das einrichten.
Häufige Fragen
Was Geschädigte am häufigsten fragen
Steht Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie an, das kostet nichts und dauert zwei Minuten.
0177 277 98 61Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Sachverständigen. Das ergibt sich aus § 249 BGB: Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert, und dazu gehört die Feststellung des Schadens. Für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten. Anders ist es beim Kaskoschaden und bei selbstverschuldeten Unfällen, dort klären wir die Kostenfrage vorher.
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Sie schickt oft ungefragt einen eigenen Prüfdienst. Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem. Sie können den Termin absagen und stattdessen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus?
Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten. Mehr nicht. Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Verbringungs- und Nebenkosten stehen dort nicht drin. Genau diese Positionen machen bei einem Haftpflichtschaden oft einen erheblichen Teil der Summe aus. Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag trotzdem der richtige Weg sein, dazu berate ich Sie ehrlich.
Was kostet ein Gutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe, wie es in der Branche üblich ist. Ein Festpreis lässt sich vorher deshalb nicht seriös nennen, und die Gegenseite erstattet die Kosten ohnehin. Bei Wertgutachten, Gebrauchtwagenchecks und Oldtimerbewertungen nenne ich Ihnen den Preis vor dem Termin, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel besichtige ich am selben oder am nächsten Werktag. Das Gutachten liegt danach meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor. Bei Mietwagen und Nutzungsausfall hängen Fristen daran, deshalb hat das Tempo hier einen praktischen Grund.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?
Ja, das ist der Normalfall. Ich besichtige dort, wo das Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt, beim Abschleppdienst oder auf dem Firmenhof. Sie müssen mit einem beschädigten Auto nirgendwo hinfahren.
Was ist eine Wertminderung?
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies, auch wenn die Reparatur einwandfrei war. Diesen Unterschied nennt man merkantile Wertminderung. Im Klartext: Der Markt zahlt für ein Auto mit Unfallhistorie weniger. Ich beziffere den Betrag im Gutachten, damit er mitreguliert werden kann.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Solange Ihr Auto nicht fahrbereit ist oder repariert wird, können Sie es nicht nutzen. Dafür steht Ihnen eine Entschädigung pro Tag zu, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse ab. Im Gutachten halte ich Fahrzeuggruppe und die erforderliche Reparaturdauer fest, damit die Versicherung rechnen kann.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro sprechen Versicherer von einem Bagatellschaden und erstatten die Kosten für ein volles Gutachten regelmäßig nicht. In dem Bereich ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der bessere Weg. Rufen Sie an, bevor Sie beauftragen. Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Machen Sie auch die Abwicklung mit der Versicherung?
Ich erstelle das Gutachten und leite es auf Wunsch an die Versicherung und an Ihren Anwalt weiter. Eine Rechtsberatung oder eine rechtliche Vertretung darf ich als Sachverständiger nicht leisten, das ist Anwälten vorbehalten. Bei Bedarf besteht eine Kooperation mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
Pkw, Transporter, Lkw, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger. Auch Oldtimer und Youngtimer. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug dazugehört, rufen Sie kurz an.
Arbeiten Sie mit Versicherungen oder Werkstätten zusammen?
Ich habe keinen Vertrag mit einer Versicherung und bin an keiner Werkstatt beteiligt. Ich bekomme keine Provision dafür, wenn Sie irgendwo reparieren lassen. Genau das ist der Punkt: Ein Gutachten ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit dessen, der es schreibt.
Kontakt
Rufen Sie an. Alles Weitere klären wir in zwei Minuten.
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie das Formular oder schicken Sie mir drei Fotos per WhatsApp.
- Büro
- KFZ-Check57, Hans Albert Schäning
Siegstraße 2, 57555 Mudersbach - Erreichbar
- Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 UhrSamstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
- Termine außerhalb dieser Zeiten nach Absprache. Ein Unfall hält sich nicht an Öffnungszeiten.
- Weitere Wege
Rückruf anfordern
Pflichtfelder sind Name und Telefonnummer. Mehr brauche ich für den Anfang nicht.


