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Frontalschaden an zwei Fahrzeugen nach einer Kollision auf der Straße

Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall

Der Fall, um den es meistens geht. Voller Schadenumfang, dokumentiert und belegt.

Wer zahlt · Für Sie kostenlos

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Für Sie entstehen dann keine Kosten.

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie den Sachverständigen selbst aussuchen. Nicht die Versicherung der Gegenseite.

Ich nehme den Schaden vollständig auf, rechne ihn mit Audatex-Kalkulationsdaten durch und lege ihn so nieder, dass die Versicherung ihn nachvollziehen kann.

Was dabei aufgenommen wird

Reparaturkosten
Kalkuliert nach Herstellervorgaben, mit Arbeitswerten und Lackierstufen.
Wertminderung
Der Betrag, den Ihr Auto trotz sauberer Reparatur an Marktwert verliert.
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Tage ohne Fahrzeug, mit Fahrzeuggruppe und Ausfalldauer.
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Wichtig, sobald sich eine Reparatur rechnerisch nicht mehr lohnt.
Neben- und Verbringungskosten
Abschleppen, Standgeld, Fahrt zur Lackiererei, An- und Abmeldung.
Fotodokumentation
Übersichts- und Detailaufnahmen, Schadenbilder und Beweisfotos zum Unfallhergang.

Für Sie, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Haftpflicht zahlen muss.

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